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Mitglied ist laut Satzung des EAK (Absatz 2) jedes evangelische Mitglied der CDU und der
CSU. Das aktive und passive Wahlrecht im Evangelischen Arbeitskreis
der CDU/CSU auf allen Organisationsstufen besitzt nur, wer Mitglied
der CDU oder der CSU und evangelisch ist. Darüber hinaus besteht
jedoch die Möglichkeit der Mitarbeit beim EAK. Wir freuen uns über die Unterstützung eines jeden, der sich mit den Zielen und Grundsätzen des EAK identifiziert. Wenn Sie nicht Mitglied laut Satzung sind, sich aber dennoch aktiv an der Arbeit des EAK beteiligen möchten, nehmen Sie gern Kontakt zu Ihrem Landesverband/ Kreisverband auf und lassen Sie sich in den Verteiler der Evangelischen Verantwortung aufnehmen.
Den Mitgliedsantrag können Sie hier als PDF downloaden.
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